Fahrtkosten Zuschuss
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Anspruch
Für Fahrtkostenzuschüsse, welche erstmals ab 2008 entstanden sind, gilt: Der Lehrerin/dem Lehrer, die/der durch Erklärung beim Arbeitgeber das „Pendlerpauschale“ in Anspruch nimmt, gebührt ab dem Tag der Abgabe dieser Erklärung bei ihrer/seiner Dienstbehörde ein Fahrtkostenzuschuss. Der Fahrtkostenzuschuss ist an das Pendlerpauschale gebunden.
Dazu ist es erforderlich, das Formular des Pendlerrechners auszufüllen und an die Bildungsdirektion zu senden. (https://pendlerrechner.bmf.gv.at)
Dort wird es von der Personalverrechnungsstelle bearbeitet. Die Ansprüche auf Pendlerpauschale (Steuerfreibetrag) und Fahrtkostenzuschuss bestehen nebeneinander.
bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale
bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale
HIER kannst du die Info-Datei herunterladen!