Überblick Familienleistungen
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Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und beträgt EUR 166,68 monatlich (EUR 2.000,00 jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von EUR 58,34 monatlich (EUR 700,00 jährlich) zu, wenn für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind höchstens einmal zur Gänze berücksichtigt werden und reduziert die Einkommensteuer höchstens auf null. Der Familienbonus kann von einem Elternteil zur Gänze oder von beiden Elternteilen zur Hälfte beantragt werden. Geringverdienenden Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern bzw. Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern steht im Rahmen der Veranlagung ein so genannter Kindermehrbetrag pro Kind und Jahr zu.
Beantragung des Familienbonus Plus
Beim Dienstgeber mittels Formular E 30 im Dienstweg (monatliche Berücksichtigung).
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung
Kinderzuschuss
Der Kinderzuschuss von EUR 15,60 monatlich gebührt ab Antragstellung für alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, die im gemeinsamen Haushalt leben und der Landeslehrer überwiegend für die Kosten des Unterhaltes aufkommt. Für ein und dasselbe Kind gebührt der Kinderzuschuss nur einmal und wird mit dem Gehalt ausbezahlt.
Hinweis: Dieser gebührt solange als Familienbeihilfe bezogen wird, daher bitte, wenn notwendig einen aktuellen Bescheid über die Familienbeihilfe im Dienstweg nachreichen.
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