Pflege Betriebsgemeinschaft

für Salzburger Pflichtschulen


Das Land Salzburg gewährt Landeslehrpersonen freiwillige Mittel zur Pflege der Betriebsgemeinschaft sowie eine kulturelle Förderung. Die Bearbeitung und Prüfung aller Ansuchen erfolgt ausschließlich über den Zentralausschuss für Pflichtschullehrerinnen und -lehrer. Nur geprüfte Ansuchen werden von der Bildungsdirektion genehmigt und ausbezahlt.

Betriebsgemeinschaft:

  • Bildungsdirektion meldet Budget und Anzahl der Lehrpersonen.

  • Schulen reichen Anträge beim Zentralausschuss ein.

Zentralausschuss prüft rechnerisch und inhaltlich und leitet bestätigte Ansuchen an die Bildungsdirektion weiter.


HIER kannst du die Info-Datei herunterladen!

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Kulturelle Förderung

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Pflegefreistellung