Kulturelle Förderung

für Salzburger Pflichtschulen


Das Land Salzburg gewährt Landeslehrpersonen freiwillig eine kulturelle Förderung. Die Bearbeitung und Prüfung aller Ansuchen erfolgt ausschließlich über den Zentralausschuss für Pflichtschullehrerinnen und -lehrer. Nur geprüfte Ansuchen werden von der Bildungsdirektion genehmigt und ausbezahlt.

  • Anspruchsberechtigt: Landeslehrpersonen (inkl. Ruhestand).

  • Förderfähig: kulturelle Veranstaltungen in Salzburg.

  • Förderung: 20 % der Kosten, max. 50 € pro Kalenderjahr.

  • Zentralausschuss prüft Ansuchen, erfasst sie je Lehrperson und übermittelt geprüfte Unterlagen an die Bildungsdirektion.


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