Kulturelle Förderung
für Salzburger Pflichtschulen
Das Land Salzburg gewährt Landeslehrpersonen freiwillig eine kulturelle Förderung. Die Bearbeitung und Prüfung aller Ansuchen erfolgt ausschließlich über den Zentralausschuss für Pflichtschullehrerinnen und -lehrer. Nur geprüfte Ansuchen werden von der Bildungsdirektion genehmigt und ausbezahlt.
Anspruchsberechtigt: Landeslehrpersonen (inkl. Ruhestand).
Förderfähig: kulturelle Veranstaltungen in Salzburg.
Förderung: 20 % der Kosten, max. 50 € pro Kalenderjahr.
Zentralausschuss prüft Ansuchen, erfasst sie je Lehrperson und übermittelt geprüfte Unterlagen an die Bildungsdirektion.
HIER kannst du die Info-Datei herunterladen!