Klassen- und Schulforum
Quellen: SchUG §§ 63a und 64
Klassenforum
Innerhalb der 1. bis 8. Schulwoche muss von den Klassenlehrpersonen ein Klassenforum einberufen werden. Dabei werden in der Vorschulstufe und in den ersten Stufen der Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, Klassenelternvertreterinnen/Klasseneltervertreter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter gewählt.
Dem Klassenforum gehören die Klassenlehrperson und die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der betreffenden Klasse an. Den Vorsitz im Klassenforum führt die Klassenlehrperson. Sofern die Schulleitung anwesend ist, kann sie den Vorsitz übernehmen. Sonstige Lehrpersonen der Klasse sind berechtigt, mit beratender Stimme am Klassenforum teilzunehmen.
Die Durchführung der Wahl der KlassenelternvertreterInnen obliegt dem Wahlvorsitzenden, der aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten der betreffenden Klasse gewählt oder vom Elternverein bestellt wird. Den Erziehungsberechtigten jedes Schülers/jeder Schülerin der betreffenden Klasse kommt jeweils eine beschließende Stimme zu. Die Übertragung der Stimme auf eine andere Person ist unzulässig.
Das Klassenforum ist beschlussfähig, wenn die Klassenlehrperson und die Erziehungsberechtigten mindestens zwei Drittels der SchülerInnen anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit ist auch bei Nichterfüllung dieser Anwesenheitsvoraussetzungen gegeben, sofern die Einladung ordnungsgemäß ergangen und seit dem vorgesehenen Beginn der Sitzung eine halbe Stunde vergangen ist und zumindest die Klassenlehrperson oder die Schulleitung und mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sind.
Schulforum
Das Schulforum ist von der Schulleitung innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres zu einer Sitzung einzuberufen. Dem Schulforum gehören die Schulleitung, alle Klassenlehrpersonen und die Klassenelternvertreterinnen/Klassenelternvertreter aller Klassen der betreffenden Schule an. Den Vorsitz im Schulforum führt die Schulleitung.
In den Polytechnischen Schulen und in den Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, ist ein Schulgemeinschaftsausschuss einzurichten.
HIER kannst du die Info-Datei herunterladen!