Solidaritätsversicherung GÖD
Alle Mitglieder sind kostenlos im Rahmen dieser Gruppenversicherung versichert, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seit mindestens 3 Jahren Mitglied der GÖD waren und den Mitgliedsbeitrag regelmäßig und in richtiger Höhe geleistet haben.
1. Spitalgeld - Versicherung für alle Mitglieder
Im Falle eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes (sowohl Freizeit - als auch Berufsunfall) erhalten Sie als aktives Mitglied und Pensionistin € 4,- ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt € 308,- (=77 Tage).
2. Invaliditäts - Versicherung
Im Falle einer freizeitunfallbedingten Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) bei einer Mitgliedschaftsdauer von
mind. 3 bis 10 Jahren: € 3200,-
über 10 bis 25 Jahren: € 4800,-
über 25 Jahren: € 6400,-
3. Begräbniskostenbeitrags - Versicherung
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in den Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer von
mind. 3 bis 10 Jahren: € 150,-
über 10 bis 20 Jahren: € 160,-
über 20 bis 30 Jahren: € 170,-
über 30 Jahren: € 180,-
4. Ablebensrisiko - Versicherung
Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1.1.2000 im Ruhestand befindlichen Mitglieds der GÖD, werden je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Versicherungsleistungen erbracht:
mind. 3 bis 10 Jahren: € 875,-
über 10 bis 25 Jahren: € 1310,-
über 25 Jahren: € 1745,-
5. Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen
Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitgliedes gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung:
mind. 3 bis 10 Jahren: € 800,-
über 10 bis 25 Jahren: € 1000,-
über 25 Jahren: € 1200,-
Zu beachten ist die Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Unfall - bzw. Todesdatum, danach tritt Anspruchsverlust ein.
HIER kannst du die Info-Datei herunterladen!