Rechtssicherheit: Schulwebsite

Wir möchten dich und das Kollegium deiner Schule über aktuelle Informationen und wichtige Klarstellungen zum Thema "Rechtssicherheit & Schulhomepage" informieren:

Schulwebsites: Keine persönliche Haftung für Lehrpersonen

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion rund um Schulwebsites und der Information der Bildungsdirektion Salzburg haben wir als CLV-FCGSalzburg sowohl bei der Rechtsabteilung der GÖD als auch direkt im Bildungsministerium nachgefragt, um für Klarheit und rechtliche Sicherheit zu sorgen. 

Zusammengefasst ergibt sich folgende wichtige Klarstellung:

Schulwebsites erfüllen in weiten Teilen Aufgaben des schulischen Wirkungsbereichs und sind daher rechtlich dem Hoheitsvollzug zuzuordnen. Das betrifft insbesondere Informationen über die Schule, Kontaktmöglichkeiten, schulische Organisation (z. B. Stundenpläne, Termine) sowie Veröffentlichungen aus dem Unterrichtsalltag (dazu zählen auch Fotos). 

Damit ist aus Sicht des Bildungsministeriums klar festgehalten, dass für Lehrpersonen und Schulleitungen grundsätzlich keine persönliche Haftung im Zusammenhang mit der Betreuung von Schulwebsites besteht.

Auch in jenen Bereichen, die rechtlich der Privatwirtschaftsverwaltung zugeordnet werden könnten, gilt: Eine Haftung ist nur bei vorsätzlichem Handeln denkbar. Bei üblichen, entschuldbaren Fehlern greift das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz – ein Regress gegenüber Lehrpersonen ist daher praktisch ausgeschlossen. 

Zugleich wird betont, dass Schulwebsites ein wichtiges Kommunikationsinstrument und eine zentrale Visitenkarte der Schulen darstellen und weiterhin aktiv genutzt werden sollen.

 Darüber hinaus wurde angekündigt, dass eine praxisnahe Handreichung zu rechtlichen und medienbezogenen Fragen rund um Schulwebsites erarbeitet und den Schulen zur Verfügung gestellt wird, um zusätzliche Orientierung und Sicherheit im Umgang mit diesem Thema zu geben.

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