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Aktivpension ab 2027

Lehr:Kraft Kurzinfos · 19. Oktober 2026

Mit 1. Jänner 2027 treten neue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zur sogenannten Aktivpension in Kraft. Damit soll das Weiterarbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver werden.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  • Steuerfreibetrag: Bis zu 1.250 Euro monatlich bzw. 15.000 Euro jährlich können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen: Für bestimmte Personengruppen entfällt der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung.
  • Neue Möglichkeiten beim Weiterarbeiten: Die Regelungen betreffen sowohl Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben, als auch jene, die neben ihrer Alterspension weiterhin berufstätig sind.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) informiert in einem ausführlichen Informationsschreiben vom 14. Oktober 2026 über die Voraussetzungen, gesetzlichen Bestimmungen und Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete.

📄 Alle Details und konkrete Berechnungsbeispiele findet ihr in der nachfolgenden GÖD-Information zum Download oder auf der GÖD Website.


Info als PDF herunterladen 

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