BVAEB Selbstbehalt
BVAEB erhöht Behandlungsbeitrag ab 1. Juni 2026
Die BVAEB hat beschlossen, den sogenannten Behandlungsbeitrag mit 1. Juni 2026 von derzeit 10 % auf 20 % anzuheben. Damit reagiert die Versicherung auf die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die aktuelle Budgetentwicklung.
Nach Angaben der BVAEB sollen dadurch die medizinischen Leistungen auch künftig in der gewohnten Qualität sichergestellt werden. Als wesentliche Gründe werden die demografische Entwicklung sowie die steigenden Kosten durch medizinischen Fortschritt und moderne Behandlungsmethoden genannt.
Was bedeutet das für Versicherte?
Der Behandlungsbeitrag ist jener Kostenanteil, den Versicherte bei bestimmten Leistungen selbst tragen. Durch die Verdoppelung von 10 % auf 20 % steigen die Selbstbehalte entsprechend an.
Einige Beispiele:
Weitere Änderungen
Zusätzlich wird der seit vielen Jahren unveränderte Ambulanz-Behandlungsbeitrag an die Höhe der aktuellen Rezeptgebühr angepasst.
Außerdem wird künftig auch für Krankentransporte ein Behandlungsbeitrag in Höhe der Rezeptgebühr eingehoben. Ausgenommen bleiben unter anderem Transporte im Zusammenhang mit Dialysebehandlungen, Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapien bei onkologischen Erkrankungen sowie Transporte in lebensbedrohlichen Situationen.
Befreiungen weiterhin möglich
Für Versicherte beziehungsweise Familien mit geringem Einkommen bleiben die bisherigen Möglichkeiten zur Befreiung oder Nachsicht des Behandlungsbeitrags weiterhin bestehen.