12.09.23
Der neue Veranstaltungskalender Wintersemester 2023/24 ist da!
07.08.23
Erneuerung - Aufrischung - Umgestaltung
In den letzten Monaten haben wir uns im Landesvorstand viele Gedanken gemacht, wie wir uns sichtlich erneuern und aufgefrischt präsentieren können. In den letzten Jahren ist viel geschehen, was zu unserer Zufriedenheit beiträgt.
Sich manchmal auch äußerlich aufzufrischen tut persönlich gut und auch einem Verein. Aus diesem Grund haben wir uns mit der Werbeagentur „erfolgsliebe" ausgetauscht und heute darf ich allen unser neues Logo präsentieren, welches wir ab Herbst 2023 verwenden.
Orange, die Farbe, die die Motivation und die Lebensfreude steigert, verkörpert unsere couragierte und verlässliche Gemeinschaft. Grün soll unsere Lebendigkeit und Stabilität widerspiegeln.
Für den Wiedererkennungswert haben wir das „geteilte C' des alten Logos beibehalten und haben zur Klarheit die Folgebuchstaben kompakt belassen.
VD Dr. Sabine Fink Pomberger
SN vom 08.07.2023
18.04.23
Maiandacht - Kirche St. Rupert/Weißpriach
Montag, 15. Mai 2023; 18:30 Uhr
Programm:
17:00: Führung mit anschließender Einkaufsmöglichkeit beim Holz-Spiele-Erzeuger Matthias Gappmayr, Treffpunkt: 16:45 Uhr bei der Volksschule Weißpriach
18:00: Fahrt zur Kirche St. Rupert in Weißpriach mit kurzer Vorstellung des Gotteshauses
18:30: Beginn Maiandacht, gehalten von Religionslehrer Karl Macheiner
Im Anschluss an die Andacht laden wir euch alle zu Gulaschsuppe und Getränk im Restaurant „Die Mosers“ in Mariapfarr ein.
Rosmarie Gfrerer
16.04.23
Maiandacht - Pfarrkirche Oberalm
Mittwoch, 3. Mai 2023; 19:00 Uhr
Im Anschluss geselliges Beisammensein
bei Schönwetter auf der Terasse sonst im Stüberl vom Oberalmer Tennisclub.
17.30 Uhr Führung HandKäserei Georg Wimmer, Winklhof / Oberalm; Anmeldung notwendig unter
gotelinde.hochleitner@gmx.at, Tel.: 0650-2474940
04.04.2023
Rückkehr: ca 16:14 Uhr, Lokalbahnhof Salzburg
optional Mittagessen: Smoker Gericht mit Pinzgau Rind und Mangalitza Schwein mit saisonalen Beilagen - 34€ (muss leider vorbestellt werden und ist ab 8 Personen möglich, bitte bei der Anmeldung bekannt geben)
(Werbeaktion gültig vom 01.01.-31.12.2023)
Als neues Mitglied im CLV Salzburg profitierst du nicht nur davon, dass du Teil des größten Salzburger Lehrer:innenvereins bist. Du wirst bestens informiert und unterstützt von Kolleg:innen aus allen Schulbereichen, der Personalvertretung und der Gewerkschaft, aus Pädagogik und Schulverwaltung.
Werbe 7 neue Mitglieder und gewinne einen Wellnessaufenthalt inklusive 1 Übernachtung mit Halbpension für 2 Personen in einem der folgenden Wellnesshotels:
Travel Charme - Bergresort Werfenweng
Weng 195-198, 5453 Werfenweng
https://www.travelcharme.com/hotels/bergresort-werfenweng
LEBE FREI Hotel DER LÖWE
Leogang 119, 5771 Leogang
https://www.loewe.at/
Unter allen neuen Mitgliedern und Werber:innen wird ein Apple iPad 10,9 '' gesponsert von:
verlost!
12.10.2022, 19:00 Uhr
02.10.2022
Gemütliche Herbstwanderung im Salachtal gemeinsames Mittagessen im Gasthof Bad Hochmoos in St.Martin bei Lofer. Anschließend ist Auffahrt mit den Autos oder zu Fuß über den Tirolersteig zur Wallfahrtskirche Anschließend wanderung zu Fuß über den Tirolersteig zur Wallfahrtskirche möglich.
Bei Interesse am Zusatzprogramm bitte unverbindlich bis 10.10.2022 melden. Es sind zahlreiche Mitfahrgelegenheiten vorhanden.
Anmeldungen an gotelinde.hochleitner@gmx.at oder per Telefon unter 06502474940
im Zentralausschuss der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer hat ein Wechsel auf der Liste FCG-CLV stattgefunden über den ich Euch informieren will. Die Briefe der beiden folgen diesem Schreiben unten. Felix Bracke scheidet nach 10-jähriger Tätigkeit aus, um sich intensiver um seine Schülerinnen und Schüler annehmen zu können. Herzlichen Dank für deine Arbeit Felix!
03.05.2022
Liebes Vereinsmitglied!
Die neuen Timetex-Schulplaner für das Schuljahr 2022/23 sind wieder in unserem Vereinsbüro eingelangt.
Sie finden in dem Planer wieder viel Nützliches für Unterricht und Schule, wie Kalender, Beurteilungsraster für Aufzeichnungen, Organisationshelfer für Stundenpläne, Notizen etc. sowie wichtige Telefonnummern von Ansprechpartnern/innen.
Sie erhalten Ihren Timetex in den nächsten Tagen und Wochen direkt von Ihrer CLV Bezirksobfrau/von Ihrem CLV Bezirksobmann. Gerne können Sie sich bei ihr/ihm melden, sollten Sie z.B. auf Grund eines Schulwechsel, keinen Planer erhalten haben.
Wir wünschen Ihnen für das laufende Schuljahr noch alles Gute und viel Energie für das restliche Schuljahr!
Dr. Sabine Fink-Pomberger, MA, Landesobfrau
Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde vor Ort noch zusätzlich ein Schnelltest durchgeführt.
Als Hauptreferent konnte Caritas-Präsident DDr. Michael Landau gewonnen werden. Thema seines Referates: „Caritas - Gesellschaftliche Verantwortung aus dem Glauben – Bildung als Herausforderung für eine gerechte Welt“.
Statutarisch bedingt wurde der Vereinsvorstand neu gewählt.
Pomberger zur Bundesobfrau und Josef Pallhuber, LO des KTLV, zum Bundesobmann gewählt. Markus Schwarz ist neuer Bundeskassier.
Neue Bezirksobfrau Salzburg Stadt
Am 26.05.2021 fand die Bezirksversammlung des CLV Salzburg Stadt statt. Ursprünglich war die Bezirksversammlung im März 2020 geplant, sie musste allerdings auf Grund der COVID-19 Pandemie mehrmals verschoben werden. Die Bezirksversammlung konnte nun auf Grund der Hygienemaßnahmen aber leider nur als virtuelle Versammlung durchgeführt werden.
Bei der Bezirksversammlung wurde der bisherige Bezirksvorstand entlastet und ein neuer Vorstand gewählt. Als neue Bezirksobfrau wurde auf Vorschlag des bisherigen Obmanns DMS Dipl.Päd. Wolfgang Neubacher Fr. DMS Dipl.Päd. Maria Ramsauer einstimmig gewählt
Der bisherige Bezirksobmann DMS Dipl.Päd. Wolfgang Neubacher übergab nach 13 Jahren diese Funktion an seine Nachfolgerin, bleibt dem Team aber als Obfraustellvertreters weiter erhalten. In den Bezirksvorstand wurde weiters SD Markus Schwarz, BEd, als Schriftführer gewählt. Landesobfrau Fr. VD Dr. Sabine Fink-Pomberger dankte Hr. Neubacher für seine langjährige Tätigkeit als Bezirksobmann und wünschte dem neuen Team für seine Tätigkeit viel Erfolg und alles Gute.
vlnr.: Markus Schwarz, Obfrau Maria Ramsauer, Wolfgang Neubacher, alle 3 g (impft)
Maria Ramsauer leitet seit 2019 die MS Taxham. Sie hat jahrelang als Referentin in der Fort- und Weiterbildung an der PH Salzburg gearbeitet, war mehrmals Mitglied in Arbeitsgruppen des BMBWF und absolviert 2017 die Leadership Academy des Unterrichtsministeriums
Felix Bracke, 14.01.2021
Schutzbestimmungen für Schwangere
Mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 160/2020 wurden in einem neuen § 3a des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) COVID-19-Schutzbestimmungen für Schwangere getroffen.
Die Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft; für vor dem 1. April 2021 eingetretene Fälle wirkt die Regelung für die betroffenen Dienstnehmerinnen (Lehrerinnen) über den 31. März 2021 hinaus (§ 3a Abs. 6 MSchG).
Von den Schutzbestimmungen erfasst sind Schwangere ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn des absoluten oder eines allfälligen individuellen Beschäftigungsverbotes; dieser Personenkreis darf mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden (§ 3a Abs. 1 MSchG). Ein Körperkontakt in diesem Sinne liegt auch beim Tragen von Handschuhen oder Berühren einer bekleideten Person vor; Hautkontakt ist nicht Voraussetzung.
Folgende abgestufte Vorgangsweise ist im Gesetz (§ 3a Abs. 2 MSchG) vorgesehen:
- Der Dienstgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu ändern, dass kein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erfolgt und der Mindestabstand eingehalten wird.
- Ist dies nicht möglich, ist die Dienstnehmerin auf einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, an dem kein physischer Körperkontakt erforderlich ist und der Mindestabstand eingehalten werden kann; dabei ist auch zu prüfen, ob die schwangere Dienstnehmerin ihre Tätigkeit in ihrer Wohnung ausüben kann (Homeoffice).
Ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich, hat die Dienstnehmerin Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des bisherigen Entgeltes. Es handelt sich dabei nicht um ein absolutes Beschäftigungsverbot; die Schwangere kann also selbst bestimmen, ob sie ihren Anspruch auf Freistellung geltend macht und damit freizustellen ist.
Das BMBWF legt bezüglich der Bundeslehrerinnen Folgendes zum Anwendungsbereich des § 3a MSchG und zur Änderung der Arbeitsbedingungen fest:
Als Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, gelten folgende Verwendungen von Lehrerinnen:
- sonderpädagogische Verwendungen (an Sonderschulen und an allgemeinen Schulen)
- Verwendungen in der 1. und 2. Schulstufe
- Verwendungen in Bewegung und Sport
- Verwendungen in Kindergartenpraxis
- Verwendungen in sozialfachlichen Unterrichtsgegenständen (soweit die Durchführung von Pflegemaßnahmen oder pflegerischer Handlungen oder ein Unterstützung bei der Basisversorgung zu leisten wäre)
- Verwendungen als Sondererzieherinnen
Die Schulleitung hat im Sinne der oben dargestellten abgestuften Vorgangsweise die Arbeitsbedingungen erforderlichenfalls anzupassen. Dafür kommt etwa auch der (erhöhte) Einsatz in einem Zweitfach oder der Einsatz im Distance Learning in Betracht. Über eine allfällige Freistellung hat die Bildungsdirektion zu entscheiden. Angemerkt wird im gegebenen Zusammenhang, dass Schwangeren das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht generell verboten ist, dieser darf aber keine FFP-Qualität aufweisen.